Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26
Der § 3 der Sächsischen Schulordnung Grundschulen regelt die Anmeldung wie folgt:
Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern in einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können auf Wunsch der Eltern in der Schule angemeldet werden.
Meldet beim gemeinsamen Sorgerecht nur ein Elternteil das Kind an, benötigen wir eine Vollmacht des anderen Elternteils. Vordrucke sind in der Grundschule Eichigt oder in der Kindertagesstätte erhältlich. Auch eine formlose Vollmacht ist möglich. Für Elternteile, die allein das Sorgerecht ausüben, benötigen wir einen amtlich beglaubigten Nachweis.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Bringen Sie bitte auch den Impfausweis zur Prüfung des Nachweises zum Masernschutz mit.
Termine der Anmeldung im Sekretariat der Grundschule Eichigt:
Montag, 12.08.2024 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag, 13.08.2024 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
++++ Datenschutz ++++
Information über die Erhebung personenbezogener Daten (verbleiben bei den Eltern
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Weitere Dokumente :